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Als Veränderungen gelten beispielsweise der Kauf einer Immobilie, das Pflastern von Stellplätzen sowie der Bau von Schuppen oder Carports. Kurz gesagt: Alles, was Bodenflächen versiegelt, muss der Stadt gemeldet werden. Den entsprechenden Vordruck gibt es im Rathaus oder auf der Homepage der Stadt. Wer Veränderungen nicht rechtzeitig meldet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen.
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