
Hitzetod eines Hundes in Jülich hat juristisches Nachspiel
Der Tod eines Hundes in einem überhitzten Auto in Jülich wird für den Hundehalter wohl ein Nachspiel vor Gericht haben. Der 52-Jährige hatte seinen Schäferhund im April über Stunden in seinem in der Wilhelm-Johnen-Straße geparkten Auto zurückgelassen. Nach Zeugenhinweisen hatte die Feuerwehr eine Scheibe eingeschlagen, das Tier konnte aber nur noch tot geborgen werden. Die Aachener Staatsanwaltschaft wertet den Fall als Straftat. Dem Mann war offenbar das Risiko bewusst. Er hatte an seinem Auto einen Zettel angebracht. Darauf stand, dass er wisse, dass ein Hund im Innenraum sitze, und dass der Leser der Nachricht sich um seine eigenen Sachen kümmern solle. Jetzt muss der 52-Jährige mit einer Anklage rechnen.
Veröffentlicht: Donnerstag, 04.07.2019 04:41