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Die Impfung wird in rund sechs Wochen nicht nur für den eigenen Schutz wichtig. Dann gilt bundesweit eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Nur wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, ist von der Regel ausgenommen. Beim Caritasverband Düren-Jülich sind zum Beispiel 98 Prozent der Mitarbeiter geimpft. Im Krankenhaus in Düren sind es 99 Prozent. Wenn Mitarbeiter auch zum Stichtag am 16. März keinen entsprechenden Nachweis vorlegen, entscheidet das Gesundheitsamt. Es kann ein Tätigkeitsverbot aussprechen.
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