
© Gemeinde Hürtgenwald
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Hintergrund ist die Vorschrift, dass die Gemeinde Hürtgenwald nach einer Zeit der Erstaufnahme von Flüchtlingen für den weiteren Verlauf des Asylverfahrens einen angemessenen Wohnraum bieten muss. Wer Wohnraum zur Verfügung stellen kann, soll sich bei der Gemeinde melden.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Frau Sara Hoven unter der Rufnummer 02429/309-25 oder der E-Mail-Adresse shoven@huertgenwald.de zur Verfügung.
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