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Hundehalter soll Strafe zahlen
© Polizei Düren
Zettel am Auto in Jülich, in dem ein Hund gestorben ist
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Hundehalter soll Strafe zahlen

Nach dem Tod des Hundes in Jülich hat die Staatsanwaltschaft jetzt einen Strafbefehl gegen den Hundehalter beantragt. Im April ist das Tier in einem überhitzten Auto qualvoll gestorben.

Veröffentlicht: Mittwoch, 04.09.2019 14:55

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Das hat uns eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Aachen gesagt. Der Mann soll 80 Tagessätze zahlen. Und die Höhe der Geldstrafe richtet sich danach, wie viel Einkommen der Mann hat, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Der Mann hatte seinen Hund bei geschlossenen Fenstern im Auto gelassen. Ein Zeuge hatte das Tier entdeckt, aber da war es schon zu spät. Bei rund 25 Grad hatte sich das Auto aufgeheizt. Der Fall hatte für Aufregung gesorgt. Im Auto lag ein Zettel vom Mann. Da stand drauf: Es ginge dem Hund gut und Neugiere sollten sich nicht einmischen in Dinge, die sie nichts angehen.  

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