
© IHK Aachen
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Bei den gesplitteten Hebesätzen kann eine Stadt oder Gemeinde zwei verschiedene Steuersätze festlegen – einen für Wohnhäuser und Wohnungen und einen anderen für gewerblich genutzte Grundstücke. Dadurch können Kommunen Wohnimmobilien günstiger und Gewerbegrundstücke höher besteuern als bisher mit einem einheitlichen Satz. Ziel ist, eine faire Verteilung der Grundsteuer je nach Nutzung des Grundstücks. Die IHK kritisiert, dass dadurch Unternehmen zusätzlich belastet und Standortnachteile verschärft würden. Eine einheitliche, transparente Steuerpolitik sei wichtig, um Investitionen und Arbeitsplätze nicht zu gefährden, heißt es weiter.
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