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Das hat das Land NRW jetzt mit einem Erlass eindeutig geregelt. Er gilt für Hartz-IV-Empfänger. Bislang war unklar, ob die Schulbücher vom Jobcenter bezahlt werden müssen oder nicht. Das sei ein wichtiger Beitrag dazu, dass Bildung nicht vom Geldbeutel abhänge, meint der FDP-Landtagsabgeordnete Lenzen.
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