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Hintergrund ist, dass auf dem Von-Schöfer-Ring während der Rübenkampagne viele schwere Lkw zur Zuckerfabrik – und das sorgt für Lärm. Die Frau wollte vor Gericht deshalb ein Durchfahrverbot für Laster über 3,5 Tonnen erreichen. Das Verwaltungsgericht Aachen hat jetzt entschieden: Ein komplettes Lkw-Verbot muss die Stadt Jülich erstmal nicht einführen. Dafür sei die Belastung nicht hoch genug. Aber: Die Stadt muss den Fall nochmal neu prüfen. Laut Gericht habe sie bisher nicht genau genug untersucht, ob es alternative Routen für die Lkw gibt – vor allem nachts. Ob es am Ende doch strengere Regeln für den Verkehr gibt, ist also noch offen.
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