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Jülich sucht Schiedspersonen
© Radio Rur
Sitzungssaal im Landgericht Aachen
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Jülich sucht Schiedspersonen

Die Stadt Jülich sucht neue Schiedspersonen für die Amtsperiode 2024 bis 2029. Sie sollen Streitigkeiten vor möglichen Gerichtsverfahren schlichten.

Veröffentlicht: Montag, 19.08.2024 05:18

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Die neuen Schiedspersonen bekommen es zum Beispiel mit Nachbarschaftsstreitigkeiten, Hausfriedensbruch oder Beleidigungen zu tun. Eine juristische Vorausbildung ist nicht nötig. Im Vorfeld gibt es ausreichend Info-Material. Und die neuen Schiedspersonen werden in Seminaren weitergebildet. Voraussetzung für das Amt ist, dass die Person mindestens 25 Jahre und nicht älter als 75 Jahre ist, keine Vorstrafen hat, nicht unter Betreuung steht und im Bezirk Jülich wohnt. Wer Interesse hat, kann sich bei der Stadt mit einem kurzen Lebenslauf bis spätestens 1. September bewerben.


Infos der Stadt Jülich:

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 01.09.2024 an die Stadt Jülich, Amt für Rats- u. Rechtsangelegenheiten, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich. Sie können natürlich auch eine entsprechende E-Mail an Rechtsamt@juelich.de senden oder Sie reichen Ihre Bewerbung persönlich ein. Aus der Bewerbung sollte hervorgehen, wie lange die Bewerberin oder der Bewerber in der Stadt Jülich wohnhaft ist und warum sich die bewerbende Person für die Ausübung des Schiedsamtes besonders geeignet hält. Der Rat der Gemeinde wählt die Schiedsperson für fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Die gewählte Schiedsperson darf die Wahl erst antreten, wenn sie durch die Direktorin/den Direktor des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt worden ist. Danach wird die Schiedsperson von der Leitung des Amtsgerichtes auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt.

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