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Sitzungssaal im Landgericht Aachen
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3 Millionen Euro hatte damals der landeseigene Baubetrieb für das Wasserschloss und die Grün- und Waldfläche drum herum gezahlt. Später war klar, wegen hoher Sanierungskosten war das Schloss weit weniger Wert. Das Land hat dem Grafen deshalb Wucher vorgeworfen und darauf geklagt, den Kauf rückgängig zu machen. Das hat das Gericht abgelehnt. Die genaue Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Der Fall hatte vor Jahren schon Gerichte bemüht. Damals stand der Vorwurf der Bestechlichkeit bei der BLB im Raum. Den Jülicher Prozess hatte das Gericht eingestellt.
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