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Kein Schadenersatz für Eltern von Stefan A.
© Radio Rur
Sitzungssaal im Landgericht Aachen
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Kein Schadenersatz für Eltern von Stefan A.

Die Zivilkammer des Landgerichts Aachen hat heute eine Klage von Eltern aus Nörvenich abgewiesen. Bei der ging es um den Tod ihres 22-jährigen Sohnes, der Mitarbeiters des Technischen Hilfswerks war.

Veröffentlicht: Dienstag, 15.03.2022 10:07

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Stefan A. war im September 2019 mit 1,7 Promille Alkohol im Blut auf einen THW-Übungsturm in Nörvenich geklettert und von der zweiten Plattform gestürzt. Der Turm war zu Demonstrationszwecken aufgebaut worden. Nach dem Tod von Stefan A. hatte die Familie Schadenersatz beansprucht und gegen die Gemeinde und das THW geklagt. Der Schadenersatz stehe der Familie aber nicht zu, sagt das Gericht. Sowohl das THW als auch die Gemeinde Nörvenich haben weder die Verkehrssicherungspflicht verletzt – noch hätten weitere potenzielle Maßnahmen den Unfall verhindern können, heißt es.

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