
© NABU/Frank Hecker
© NABU/Frank Hecker
Anzeige
Bis September sind deshalb nur kleinere Korrekturen an Pflanzen, Büschen und Bäumen gestattet, um die Tiere nicht zu stören. Wer sich nicht daran hält, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden, heißt es vom Kreis. Arbeiten, die zur Sicherheit auf öffentlichen Flächen beitragen, sind von der Regelung ausgenommen.
Anzeige