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Damit werden Verbraucher entlang der Rur ab Anfang 2024 informiert, woher das Fleisch von zum Beispiel Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel herkommt. Bisher war diese Auskunft nur bei vorverpacktem Fleisch vorgeschrieben.
In einem nächsten Schritt möchte das Bundes-Landwirtschaftsministerium auch die Herkunftsbezeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung ausweiten.
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