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Keuchhusten auf dem Vormarsch
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Keuchhusten auf dem Vormarsch

Das Gesundheitsamt im Kreis Düren verzeichnet aktuell mehr Fälle von Keuchhusten. Betroffen sind vor allem Kinder und Jugendliche der Jahrgänge 2007 bis 2017 - mit einem Schwerpunkt der Jahrgänge 2010 und 2011.

Veröffentlicht: Mittwoch, 08.05.2024 10:56

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Bei Keuchhusten handelt es sich um einen Infekt der oberen Atemwege mit besonders starkem Husten über Wochen. Er wird durch Bakterien ausgelöst und ist hoch ansteckend. Das bemerkt auch das Gesundheitsamt. Seit April treten vermehrt Fälle bei uns im Kreis auf, heißt es. Keuchhusten kann außerdem zu weiteren Komplikationen wie Lungen-Entzündungen führen. Deshalb steht neben einer antibiotischen Behandlung auch eine Schutzimpfung zur Vorbeugung bereit. Das Gesundheitsamt Düren rät, die Impfung des Kindes zu prüfen und gegebenenfalls aufzufrischen.


Infos vom Kreis Düren:

Gegen Keuchhusten steht neben einer antibiotischen Behandlung auch eine Schutzimpfung zur Vorbeugung zur Verfügung. Entsprechend der aktuellen STIKO-Empfehlung erfolgt die Grundimmunisierung im ersten Lebensjahr. Eine Auffrischung sollte zum Schuleintritt sowie zusätzlich zwischen dem neunten und 14. Lebensjahr erfolgen. Die aktuellen Erkrankungszahlen in den genannten Altersklassen lassen jedoch darauf schließen, dass der Impfschutz nicht ausreichend vorhanden ist. Da bei geimpften Kindern der Impfschutz nur rund fünf Jahre anhält, sind die Auffrischungsimpfungen von äußerst hoher Relevanz. Daher gilt die dringende Empfehlung, den eigenen Impfschutz beziehungsweise den des Kindes oder der Kinder zu prüfen und gegebenenfalls aktualisieren zu lassen. Nur so kann die Zahl der Menschen, die für eine Keuchhustenerkrankung empfänglich sind, reduziert werden.

Auch allgemeine Schutzmaßnahmen – wie aus der Corona-Pandemien bekannt – helfen dabei, die Infektionsketten zu unterbrechen. Dazu gehören beispielsweise regelmäßiges Lüften, die Einhaltung der Hustenetikette und besonders das Tragen von FFP2-Masken. Bei Symptomen sollten Gemeinschaftseinrichtungen vermieden werden – dazu zählen unter anderem Betreuungseinrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten oder Sportstätten. 

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