
© Daniel Dähling
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Kiffen auf Volksfesten – wie dem Biermarkt oder auch der Annakirmes – bleibt demnach verboten. Wer es doch tut, muss mit einer Strafe von bis zu 500 Euro rechnen. Sind Kinder in der Nähe werden sogar bis zu 1.000 Euro fällig. Die gleichen Strafen gelten beim Kiffen in Fußgängerzonen. Wer mehr Cannabis besitz, als gesetzlich erlaubt, kann mit bis zu 1.000 Euro bestraft werden. Und wer Werbung für Cannabis oder eine so genannte Anbauvereinigung macht, muss im schlimmsten Fall mit bis zu 30.000 Euro Strafe rechnen.
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