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Wer eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert hat auch weiterhin das Recht auf Kindergeld. Auch in der Übergangsphase wird dieses noch ausgezahlt. Ebenso kann man Kindergeld während eines Freiwilligen Sozialen Jahres oder einem Bundesfreiwilligendienst beantragen. Wichtig ist es in all diesen Fällen, der Arbeitsagentur Aachen-Düren von den Plänen schriftlich mitzuteilen. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Geld weiter ausgezahlt wird. Die Unterlagen kann man ganz einfach online einreichen. Den Link zur Seite findet ihr hier:
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