
Anzeige
Die allgemeine Maskenpflicht sei damit aber nicht aufgehoben, sagte uns das Gericht. In Teilen der Innenstadt gilt bis Sonntag zwischen 6 und 20 Uhr Maskenpflicht. Die Stadt begründet das mit dem aktuellen Infektionsgeschehen. Das Gericht sieht das aber als nicht gegeben an, zumal die Geschäfte im Lockdown geschlossen sind und Mindestabstände eingehalten werden können.
Anzeige