
© Radio Rur, MM
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Die Kommunalaufsicht des Landes NRW hatte einen pensionierten Beamten zurück in den Dienst geholt und kommissarisch an die Spitze des Kreises Düren gestellt. Der sieht dadurch seine kommunale Selbstbestimmung beschränkt. Denn: Es gibt einen Vertreter des Landrates, der die Aufgaben eigentlich hätte übernehmen können. Der Kreistag hat also fristgerecht Klage gegen die Bestellung eingereicht. In den vergangenen Wochen hatte eine Anwaltskanzlei ein Gutachten erstellt. Das Ergebnis: Die Klage könnte durchaus erfolgreich sein. Heute wird entschieden, ob es bei der Klage bleibt.
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