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Das bestätigt ihr Verband DEHOGA Nordrhein. Zwei Klagen liegen seit heute beim Oberverwaltungsgericht in Münster vor. Hotels und Restaurants müssen weiter geschlossen bleiben. Eine dauerhafte Schließung sei weder erforderlich noch geeignet, so die Kläger. Dem Verband sei bewusst, dass die aktuellen Zahlen dringend gesenkt werden müssen. Durch die kostenlosen Schnelltests steige aber auch zwangsläufig die Inzidenz weiter an. Dadurch rücke eine Öffnung für Hotels und Gaststätten immer weiter in die Ferne.
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