
© Ben Böhmer
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Octupussy baut auf der Annakirmes auf
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In den Verfahren beklagen die Betreiber der Fahrgeschäfte „Octopussy“ und „Breakdancer No. 1“, dass sich die Stadt Düren jeweils für einen anderen Bewerber und sein Fahrgeschäft entschieden hatte. Beide Kläger sind der Meinung, dass ihr eigenes Fahrgeschäft das attraktivere sei. Außerdem sagt der erste Kläger, dass die Kriterien, nach denen die Stadt die Schausteller auswählt, nicht transparent oder nachvollziehbar seien. Der zweite Kläger äußert Zweifel an der Zuverlässigkeit der zugelassenen Bewerberin.
Gegen die Entscheidungen der Stadt hat es mehrere Klagen gegeben. Inzwischen ist das Vergabeverfahren bei der Stadt Düren verändert worden. Zuständig ist inzwischen nicht mehr der Steuerausschuss.
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