
Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Garantie für den Erhalt des Hambacher Forsts abgelehnt. Es gebe keine rechtliche Verpflichtung, den Braunkohletagebau zu stoppen, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Auch im Pariser Klimaabkommen würden nur Ziele vorgegeben, es stehe dort aber nicht, mit welchen Mitteln die Verringerung des CO2-Ausstoßes erreicht werden solle. Dies sei eine Entscheidung, die von der Politik getroffen werden müsse und einem Gericht nicht anstehe. Das Verwaltungsgericht wies insgesamt drei Klagen des Umweltverbands BUND gegen den Braunkohletagebau in Hambach ab.
Der Energiekonzern RWE hatte vorher einen Vergleich abgelehnt. RWE hätte zusagen sollen bis Ende 2020 keine Bäume im Hambacher Forst zu fällen. Im Gegenzug sollte der Umweltschutzverband BUND seine Klagen zurückziehen. Die Prozessbevollmächtigten von RWE wollen da aber nicht mitmachen.
Der vorsitzende Richter machte die kritische Anmerkung, dass das Hambacher-Forst-Verfahren die Kammer schon sehr lange beschäftige und andere Fälle dafür länger liegen blieben.