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Kontaktbeschränkungen sorgen für Verwirrung
Die Kontaktbeschränkungen aus der neuen Corona-Schutzverordnung gelten nicht in der Gastronomie. In der Verordnung heißt es, dass Treffen mit Menschen im privaten und öffentlichen Raum auf maximal 10 Immunisierte beschränkt ist. Diese Regel trifft aber nicht auf die Gastronomie zu. Darauf weißt jetzt noch einmal der Dehoga Nordrhein hin.
In Restaurants gilt weiter die 2G oder 2G+ Regel – je nachdem, was die jeweiligen Gastronomen für ihren Betrieb vorgeben. Kontrollen wird es aber weiter geben, sagt Thorsten Hellwig vom Dehoga.
Tanzveranstaltungen bleiben allerdings untersagt, genauso wie der Betrieb von Clubs und Diskotheken.
Veröffentlicht: Mittwoch, 29.12.2021 12:44
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