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Wegen des Trinkwasserschutzes sind zum Beispiel rund um die Wehebachtalsperre das Zelten, Grillen und besonders das Schwimmen verboten. Im Hürtgenwald dürfen die gekennzeichneten Wege nicht verlassen werden. Außerdem gilt von März bis Oktober wegen der Waldbrandgefahr ein Rauchverbot. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.
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