
© Theresa Salentin
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Die Zahl der Unfälle mit den so genannten Elektrokleinstfahrzeugen ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Jetzt sollen einige Regelungen angepasst werden. Das Verkehrsministerium will die Regeln zur Nutzung von E-Scootern denen von Fahrrädern anpassen – zumindest da, wo es möglich ist. So sollen die Scooter in Zukunft auch in Fußgängerzonen oder auf Gehwegen fahren dürfen, wenn es ein Schild auch Fahrradfahrern erlaubt. Allerdings sei wie bisher auch dann Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Außerdem müssten die Fahrer besonders auf Fußgänger achten. Außerdem sollen neu zugelassene E-Scooter verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Bis die Regelungen in Kraft treten, wird es aber noch dauern.
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