
© Manfred Delpho
© Manfred Delpho
Die Feldlerche ist Vogel des Jahres 2019.
Kreis Düren: Gartenarbeiten nur eingeschränkt erlaubt
Arbeiten im Garten, wie zum Beispiel das Schneiden von Hecken, Gebüschen und Gehölz sind vom 1. März bis zum 30. September im Kreis Düren nicht erlaubt. Das hängt mit dem Artenschutz zusammen. In dieser Zeit muss auf geschütze Arten besonders geachtet werden.
Veröffentlicht: Mittwoch, 26.02.2025 11:55
Anzeige
Dazu zählen Wildtiere wie zum Beispiel verschiedeneVogel- oder Fledermausarten. Die Vorgae soll dazu beitragen, dass die Nester der Tiere intakt bleiben und sie in der Zeit der Jungenaufzucht nicht gestört werden. Der Kreis Düren weist aber darauf hin, dass schonende Fein- und Pflegearbeiten erlaubt sind. Wer jedoch gegen das Verbot verstößt, müsse mit einem Bußgeld rechnen.
Anzeige