
Kreis Düren geht gegen Urteil aus Aachen in Berufung
Die Maskenpflicht und das Verweilverbot für einige Ortsteile von Düren ist unzulässig. Das hat das Verwaltungsgericht in Aachen entschieden. Der Kreis Düren sieht das anders und zieht jetzt vor das Oberverwaltungsgericht in Münster.
Veröffentlicht: Freitag, 12.03.2021 11:15
Die Maskenpflicht für die Dürener Innenstadt, Rölsdorf und Birkesdorf ist nicht Sache des Kreises, sagen die Richter aus Aachen - der Kreis will diese Frage jetzt von einer höheren Instanz klären lassen. Deshalb gilt die aktuelle Allgemeinverfügung auch weiter. Nur der Kläger braucht nach dem Urteil in den fraglichen Ortsteilen und Parks der Stadt keine Maske mehr zu tragen. Nach Angaben eines Sprechers seien die Maßnahmen aufgrund der hohen Infektionszahlen notwendig und auch verhältnismäßig.