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In dieser Zeit muss auf geschütze Arten besonders geachtet werden. Dazu zählen Wildtiere wie zum Beispiel verschiedeneVogel- oder Fledermausarten. Die Vorgab soll dazu beitragen, dass die Nester der Tiere intakt bleiben und sie in der Zeit der Jungenaufzucht nicht gestört werden. Der Kreis Düren weist aber darauf hin, dass schonende Fein- und Pflegearbeiten erlaubt sind. Wer jedoch gegen das Verbot verstößt, müsse mit einem Bußgeld rechnen.
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