
© Pixabay / webandi
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Das heißt: Wahlberechtigte erhalten keine neuen Benachrichtigungen. Abstimmen dürfen alle, die das auch schon bei der ersten Wahl gemacht haben. Damit sind allerdings auch die ausgeschlossen, die in den kommenden zwei Wochen 16 Jahre alt werden und damit das Kommunalwahlalter erreichen. Voraussetzungen, wie das Alter, müssen laut Landeswahlleiter schon zur Hauptwahl erfüllt sein. Die Briefwahl ist auch weiterhin für die Stichwahl möglich. Weil allerdings nur zwei Wochen Zeit bleiben, sollten Zustellungszeiten bei der Post beachtet werden, heißt es.
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