
© Kreis Düren
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Das Festhalten an der Klage sei kein Angriff auf den Stellvertreter, Ferdinand Aßhoff, oder Behörden, die ihn einsetzten, hieß es dazu im Kreistag. Die Kommunalaufsicht hatte den pensionierten Beamten kommissarisch an die Spitze der Kreisverwaltung delegiert. Der Kreistag sah darin seine kommunale Selbstbestimmung beschränkt. Eine Anwaltskanzlei hatte ein Gutachten erstellt. Mit dem Fazit, dass die Klage erfolgreich sein könne. Außerdem beschloss der Kreistag, ein mögliches Eilverfahren prüfen zu lassen - für eine baldige Entscheidung.
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