
© Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
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Ab Juli gelten nämlich wieder die Vorraussetzung wie vor Corona. Darauf weist die Agentur für Arbeit Aachen-Düren hin. Dann muss für Kurzarbeitergeld mindestens ein Drittel der Beschäftigten eines Betriebes ausfallen. Vorher waren es nur 10 Prozent. Und es müssen sich negative Arbeitszeiten beim Betrieb aufbauen, damit Kurzarbeitergeld ausgezahlt wird. Außerdem können Leiharbeiter die Hilfe nicht mehr in Anspruch nehmen. Im Vergleich zu den letzten drei Jahren gehen immer weniger Menschen in Kurzarbeit.
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