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Kurzarbeitergeld wieder wie vor Corona
© Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
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Kurzarbeitergeld wieder wie vor Corona

Die vereinfachte Regelung beim Kurzarbeitergeld hat auch vielen Menschen entlang der Rur während der Coronapandemie geholfen. Ab morgen laufen die erleichterten Bedingungen aus.

Veröffentlicht: Freitag, 30.06.2023 04:44

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Ab Juli gelten nämlich wieder die Vorraussetzung wie vor Corona. Darauf weist die Agentur für Arbeit Aachen-Düren hin. Dann muss für Kurzarbeitergeld mindestens ein Drittel der Beschäftigten eines Betriebes ausfallen. Vorher waren es nur 10 Prozent. Und es müssen sich negative Arbeitszeiten beim Betrieb aufbauen, damit Kurzarbeitergeld ausgezahlt wird. Außerdem können Leiharbeiter die Hilfe nicht mehr in Anspruch nehmen. Im Vergleich zu den letzten drei Jahren gehen immer weniger Menschen in Kurzarbeit.

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