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Darunter fallen unter anderem Drogerie- und Supermarkt-Mitarbeiter, Lehrer an weiterführenden Schulen, Eltern schwer kranker Kinder, die selbst nicht geimpft werden können und Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen oder Schwangeren. Zum Impftermin muss eine entsprechende Bescheinigung vom Arbeitgeber oder vom Arzt mitgebracht werden.
Gebucht werden kann ab 8 Uhr morgens über die Portale der Kassenärztlichen Vereinigung. Online ist das möglich unter www.116117.de, telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder bei uns im Rheinland unter 0800 116117-01.
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