
© Landgericht Aachen, DK
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Sitzungssaal im Landgericht Aachen
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Der Mann war angeklagt worden, weil er einen Pfleger mit einem Teller im Nacken verletzt hatte. Der Mann gilt als schuldunfähig. Aufgrund seiner geistigen Verfassung stellt der 43-Jährige aber eine Gefahr für die Öffentlichkeit dar. In dem Urteil wird deshalb auch weiterhin seine Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet.
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