
© Bundeswehr
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Zwei Eurofighter im Formationsflug
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Laserblendungen gelten als gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr und können mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden, so das Taktische Luftwaffengeschwader „Boelcke“. Solche Angriffe könnten zu schweren Augenverletzungen wie Netzhautablösungen und sogar Erblindung führen. Im schlimmsten Fall drohe ein Absturz, wenn der Pilot die Kontrolle über das Flugzeug verliere. In der Vergangenheit konnte die Polizei bereits Täter ermitteln und strafrechtlich verfolgen. Das Luftwaffengeschwader kündigt an, jeden Vorfall dieser Art anzuzeigen.
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