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Das Ladenöffnungsgesetz macht für den Fall genaue Vorgaben: An Heiligabend dürfen nur Bäcker, Konditoren oder Kioske für ein paar Stunden öffnen. Erlaubt ist von 10 bis 14 Uhr noch der Verkauf von Weihnachtsbäumen. Die Mitarbeiter in den Supermärkten dürften aufatmen. Sie haben bedingt durch viele Krankheitsfälle momentan sehr viel zu tun – und in diesem Jahr an Heiligabend auch mal frei.
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