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Ein ehemaliger Mitarbeiter der Jülicher Atomanlage hatte gegen seinen Rauswurf geklagt. Der war mit Sicherheitsbedenken begründet worden. Der Mann war 13 Jahre im Versuchsreaktor beschäftigt und bestreitet vor Gericht Reichsbürger zu sein. Vor allem in sozialen Netzwerken war er aber anders in Erscheinung getreten. Nach Ansicht des Gerichts könne man nicht davon ausgehen, dass der Mann sich an die notwendigen Gesetzlichen Vorgaben halten würde.
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