
© Theresa Salentin
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Beim Kreis Düren liegen keine Beschwerden oder Anzeigen vor, bestätigt ein Sprecher auf Radio-Rur-Anfrage. Laut Gesetz müssen die Rettungskräfte das Martinshorn einschalten sobald sie das sogenannte Wegerecht nutzen wollen. Nur dann dürfen sie z.B. bei Rotlicht über Ampeln fahren, um schneller ans Ziel zu kommen. Anwohner in Mettmann wollen dagegen wegen des lauten Martinshorns klagen - sie werten das laute Geräusch als Körperverletzung.
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