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Weiberfastnacht und Rosenmontag sind keine offiziellen Feiertage.
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Bei uns im Rheinland gab es an diesen Brauchtumstagen trotzdem meist frei vom Chef. In diesem Jahr ist das anders. Bei der Kreisverwaltung müssen die Mitarbeiter an Weiberfastnacht normal arbeiten. Nur Rosenmontag gibt Landrat Spelthahn frei, um dem rheinischen Brauchtum eine Wertschätzung entgegenbringen zu wollen. Damit ist allerdings die Verwirrung komplett: Während z.B. die Straßenverkehrsämter an Rosenmontag geschlossen bleiben, müssen die Finanzbeamten in Düren und Jülich arbeiten. Das Land NRW hat als ihr Dienstherr den Brauchtumstag für Rosenmontag gestrichen.
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