
© pixabay
© pixabay
Anzeige
In den Ferien jobben, wird entlang der Rur nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. Außerdem dürfen Schüler, Studierende und Auszubildende unter 25 Jahren außerhalb der Ferienzeit bis zu 520 Euro monatlich anrechnungsfrei dazuverdienen. Auch die Mütter im Kreis Düren können mehr behalten. Das Mutterschaftsgeld wird bis zu einem Betrag von 3.000 Euro kalenderjährlich nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. So sollen vor allem ärmere Familien entlastet werden. Bei Fragen hilft die Familienkasse Bundesagentur für Arbeit.
Alle aktuellen Informationen rund um Kinderzuschlag, wie auch den KiZ-Lotsen gibt es online unter www.familienkasse.de und auf www.kinderzuschlag.de.
Anzeige