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Allein in diesem Jahr wurden bisher 60 Anträge für den Kleinen Waffenschein gestellt. Im vergangenen Jahr waren es im gleichen Zeitraum 36. Mit dem Schein dürfen Schreckschuss‐, Reizstoff‐ und Signalwaffen geführt werden – auch außerhalb der eigenen Wohnung. Allerdings müssen sie dafür offiziell von der Physikalisch‐Technischen Bundesanstalt zugelassen sein. Wieso es immer mehr Anträge gibt ist unklar. Laut dem Innenministerium sei unklar, ob es einen Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg gibt.
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