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Das Gericht hat entschieden, dass die Stadt Düren die Wohnanlage „Im Eschfeld“ zu Recht als Baudenkmal in ihre Denkmalliste eingetragen hat. Drei Bewohner hatten dagegen geklagt – ohne Erfolg. Die in den 1970er-Jahren errichtete Terrassenhaus-Siedlung gilt als architektur- und zeitgeschichtlich bedeutend, auch wegen ihrer einheitlichen Gestaltung und kunstvollen Innenräume. Für die Bewohner bedeutet das: Wenn sie etwas an ihrem Haus verändern wollen, müssen sie erst einen Antrag stellen. In einem extra Verfahren wird dann geprüft, ob die Veränderung erlaubt werden kann – auch wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht.
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