
© Radio Rur, Zimmer
© Radio Rur, Zimmer
Anzeige
Als der Angeklagte vom Bewohner überrascht wurde, soll er diesem ein Teppichmesser in die Brust gestochen haben. Ein Gerichtssprecher sagt, das Opfer hat dadurch eine ca 10cm lange Narbe. Durch den Stich bestand keine Lebensgefahr. Deshalb lautet die Anklage gefährliche Körperverletzung.
Noch offen ist, ob der Angeklagte überhaupt schuldfähig ist. Momentan sei er in einer psychatrischen Einrichtung untergebracht.
Anzeige