
Mietpreisbremse gilt ab März auch in Düren
Bezahlbarer Wohnraum ist auch bei uns im Kreis Düren nicht immer einfach zu finden. In der Stadt Düren werden die Mieten deshalb jetzt gedeckelt. Das hat die NRW-Landesregierung entschieden. Danach gilt die Mieterschutzverordnung ab dem 1. März in 57 anstatt wie bisher in 18 Kommunen – neu dabei ist auch Düren.
Veröffentlicht: Mittwoch, 29.01.2025 08:19
Die Verordnung regelt zum Beispiel Mieterhöhungen. So darf die Miete in bestehenden Verträgen um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Außerdem profitieren Mieter in Düren durch die neue Regelung auch von einem verstärkten Kündigungsschutz: denn wenn eine Miet- in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde, darf den Mietern jetzt erst nach acht Jahren wegen Eigenbedarf gekündigt werden, bisher waren es 3 Jahre. Außerdem darf die Miete bei neuen Verträgen maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen.
Neben Düren greift die Mietpreisbremse jetzt zum Beispiel auch in Aachen oder in Elsdorf oder Kerpen im Rhein-Erft-Kreis. Für Großstädte wie Köln, Bonn oder Düsseldorf haben die Regelung auch vorher schon gegolten.