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Morschenich: Vorkaufsoption für ehemalige Eigentümer
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Morschenich: Vorkaufsoption für ehemalige Eigentümer

Die Gemeinde Merzenich informiert aktuell ehemalige Eigentümer von Grundstücken und Häusern in Morschenich. Sie können sagen, ob sie ihre Häuser zurück kaufen wollen.

Veröffentlicht: Freitag, 02.02.2024 05:02

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Die ehemaligen Eigentümer können von einer Vorkaufsoption Gebrauch machen, heißt es vom Land NRW. Die Gemeinde Merzenich hat mit der Landesregierung und RWE ein Info-Blatt erarbeitet. Wer zu Beginn der Umsiedlung am 2. Dezember 2013 seinen Lebensmittelpunkt in Morschenich hatte, ist zum Rückkauf berechtigt. Die Gemeinde Merzenich lädt die ehemaligen Eigentümer am 17. Februar zu einer Info-Veranstaltungen ein. Nach der Veranstaltung können die Teilnehmer innerhalb von drei Monaten sagen, ob sie kaufen wollen oder nicht. Das Angebot gilt auch für alle anderen Dörfer, die umgesiedelt wurden, jetzt aber doch bestehen bleiben.

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Das Verfahren zur Ausübung der Vorkaufsoption wird wie folgt ablaufen:

a)Im Anschreiben der Kommune Merzenich und in der Informationskampagne der Stadt Erkelenz wird den ehemaligen Eigentümerinnen und Eigentümern angeboten, ihre Häuser zur Vorbereitung der Entscheidung über die Interessensbekundung zur Ausübung der Vorkaufsoption bei Bedarf zu besichtigen. Die Kontaktdaten zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins oder einer Schlüsselübergabe kann dem Anschreiben oder den Veröffentlichungen entnommen werden.

b)Mit dem Anschreiben der Kommune erfolgt die Übersendung eines Formblatts zur Interessensbekundung.

c)Besteht nach einer Ortsbesichtigung oder unabhängig davon das Interesse an der Ausübung der Vorkaufsoption reicht die oder der Berechtigte auf dem übersandten Formblatt innerhalb von drei Monaten die Interessensbekundung bei der Stadt Erkelenz oder der Gemeinde Merzenich ein.

d)Ist der Interessentin oder dem Interessenten der Aufwand der Wiedernutzbarmachung des Objektes unklar, kann eine gemeinsame Besichtigung der jeweiligen Immobilie mit dem Sachverständigen für die Wertermittlung und beauftragten Bausachverständigen erfolgen. Dessen Einschätzung kann zusammen mit dem ermittelten Verkehrswert einen Überblick über die auf den Käufer zukommenden Kosten geben.

e)Hält die oder der Berechtigte nach der gemeinsamen Besichtigung des Gebäudes an der Ausübung der Vorkaufsoption fest, werden die Gutachten beauftragt. Hier hat sich die oder der Berechtigte zur Zahlung von 10 Prozent der Gutachtenkosten (Baugutachten und Wertermittlung) für den Fall, dass sie oder er das Gebäude nach Vorlage des abschließenden Gutachtens nicht erwirbt, zu verpflichten.

f)Nach Vorlage der von den Beteiligten geprüften Gutachten kann die oder der Berechtigte die Immobilie zu dem ermittelten Verkehrswert erwerben. Eine Kaufpreisverhandlung findet nach Erhalt der finalen Gutachten ausdrücklich nicht statt.

Das Informationsblatt mit den Detailinformationen kann unter folgendem Link eingesehen und heruntergeladen werden:

https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/24-01-30_mhkbd-vorkaufsoption-informationsblatt_0.pdf

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 8618-50.

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