
© Radio Rur, MM
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Beispielsweise Lebensmittel aus Kühl- und Gefrierschränken können entsorgt werden. Dabei sind keine offiziellen gemeindlichen oder städtischen Müllsäcke erforderlich. Es gilt aber das Maximalgewicht von 10 Kilogramm pro Sack. Außerdem sollten die Müllsäcke gut verschlossen werden. Weitere Informationen gibt es HIER.
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