
© Horrig
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Luftaufnahme der Zitadelle in Jülich
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Ohne die App des Anbieters läuft nichts. Dort startet und und beendet man die Ausleihe eines E-Scooters. Der Stadtverwaltung ist wichtig, dass es keinen Ärger gibt – z.B. beim Parken der Scooter. Auch beim Fahren gelten Regeln wie in ganz Deutschland: Auf den Gehwegen darf man mit E-Scootern nicht fahren, sondern nur auf der Straße oder auf Radwegen mit maximal 20 Stundenkilometern. Und auch auf dem E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren. Die ausführlichen Tipps gibt es auf der Homepage der Stadt Jülich unter https://www.juelich.de/aktuelles?news=ZEUS_E_Scooter_in_J_ue_lich
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