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Ab dann sind monatlich 1410 Euro geschützt. Diese Summe muss z.B. nach dem Gehaltseingang auf dem Pfändungsschutzkonto stehen bleiben. So soll verhindert werden, dass sich bei den Betroffenen weitere Schulden u.a. durch die Miete ansammeln. Banken und Arbeitgeber müssen die Freigrenze anpassen. Das sollten die Betroffenen aber auch kontrollieren. Je nach persönlicher Lebenslage gibt es auch andere Freigrenzen. Darüber informieren die Schuldnerberatungen bei uns im Kreis genauer.
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