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Sitzungssaal im Landgericht Aachen
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Gesucht werden Bewerber, die in Düren wohnen und ab dem 01. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Die Jugendschöffen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und auch die Sprache beherrschen. Wer vorbestraft ist, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich für die Justiz Tätige – wie zum Beispiel Richter, Rechtsanwälte oder Polizeibeamte - sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Jugendschöffen sollten ein entsprechendes Rechtsempfinden und die Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen mitbringen.
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