
© Pixabay / Symbolbild
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Voraussetzung ist, dass man zwischen 25 und 75 Jahre alt ist und im Gemeindegebiet wohnt. Als Schiedsperson hilft man dabei, Streitigkeiten ohne Gericht zu lösen – zum Beispiel zwischen Nachbarn oder bei kleineren Ärgernissen. Es handelt sich dabei um ein Ehrenamt, eine reguläre Vergütung gibt es also nicht für das Amt. Wer Interesse hat, kann sich einfach bei der Gemeinde melden. Das geht per Mail an: buergermeister@huertgenwald.de. Bewerbungsfrist ist der 27.11.2025.
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