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Eine wichtige Neuerung betrifft vor allem die Grundschulen. Mit Beginn des neuen Schuljahres gilt erstmals der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Erstklässler in der Grundschule. Schritt für Schritt soll er in den nächsten Jahren auf alle Klassen eins bis vier ausgeweitet werden. In NRW stehen dafür nach Angaben der Landesregierung in diesem Jahr rund 500.000 Plätze im offenen Ganztag zur Verfügung. Bis 2027 sollen noch einmal 50.000 dazukommen. Kritik kommt unter anderem von Bildungsgewerkschaften, weil verbindliche pädagogische Qualitätsstandards für die Betreuung bislang fehlen würden, heißt es.
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