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2020 soll der Angeklagte 500 Euro pro Woche für die Bewirtschaftung der Anlage von seinem Vorgesetzten bekommen haben. Im Dezember des selben Jahres sei die Anlage dann durchsucht worden. Dabei haben die Ermittler mehr als 1.200 Marihuana-Pflanzen sichergestellt. Das hätte einer Verkaufsmenge von mehr als 22 Kilo entsprochen. Gegen das Urteil vom Landgericht ist damals Revision eingelegt worden. Der Bundesgerichtshof entschied daraufhin, dass nicht der Sachverhalt, sondern die Strafe an sich noch einmal verhandelt werden muss. Das neue Urteil wird schon heute erwartet.
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